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   BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57   

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BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57 (https://dejure.org/1959,4857)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1959 - VII ZR 157/57 (https://dejure.org/1959,4857)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1959 - VII ZR 157/57 (https://dejure.org/1959,4857)
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57
    Nach dem in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz dürfen gleichgelagerte Tatbestände, die aus der Natur der Sache und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit eine gleichartige Behandlung erfordern, nicht ohne ausreichenden Grund und ohne genügende Berücksichtigung der Forderungen der Gerechtigkeit ungleich behandelt werden (u.a. BGHZ 13, 265, 311 f; BVerfGE 3, 58, 135; 4, 219, 243 f).

    Unter einer solchen "Willkür" ist aber nicht nur ein subjektiver Verstoß zu verstehen; gemeint ist vielmehr die "tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der ... Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll" (BVerfGE 2, 266, 281; vgl. ferner BVerfGE 4, 144, 155; BGHZ 13, 265, 311 f).

  • RG, 05.12.1923 - I 842/22

    Zum Begriff Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO.

    Auszug aus BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57
    Denn der Kläger scheint dem Wortlaut nach nur eine allgemeine , von dem konkreten Fall gelöste Feststellung über die Verpflichtung der Beklagten zu verlangen; einen äußerlich vergleichbaren Antrag hat das Reichsgericht in RGZ 107, 303 für unzulässig erachtet.

    Es bedarf daher keines Eingehens auf die im Schrifttum geäußerten Bedenken gegen die Entscheidung RGZ 107, 303.

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57
    Nach dem in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz dürfen gleichgelagerte Tatbestände, die aus der Natur der Sache und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit eine gleichartige Behandlung erfordern, nicht ohne ausreichenden Grund und ohne genügende Berücksichtigung der Forderungen der Gerechtigkeit ungleich behandelt werden (u.a. BGHZ 13, 265, 311 f; BVerfGE 3, 58, 135; 4, 219, 243 f).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57
    Es bedarf hier keiner Entscheidung, in welchem Umfange der Grundsatz der Gleichbehandlung im Privatrecht allgemein zu beachten ist (vgl. über diese sog. Drittwirkung der Grundrechte u.a. BVerfGE 7, 198, 203 ff).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57
    Unter einer solchen "Willkür" ist aber nicht nur ein subjektiver Verstoß zu verstehen; gemeint ist vielmehr die "tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der ... Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll" (BVerfGE 2, 266, 281; vgl. ferner BVerfGE 4, 144, 155; BGHZ 13, 265, 311 f).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57
    Unter einer solchen "Willkür" ist aber nicht nur ein subjektiver Verstoß zu verstehen; gemeint ist vielmehr die "tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der ... Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll" (BVerfGE 2, 266, 281; vgl. ferner BVerfGE 4, 144, 155; BGHZ 13, 265, 311 f).
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57
    Unter diesem Begriff sind die konkreten, rechtlich geregelten Beziehungen von Personen untereinander oder einer Person zu einem Rechtsgut zu verstehen (u.a. BGHZ 22, 43, 47; RGZ 144, 54, 56).
  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57
    Unter solchen Voraussetzungen hat die Rechtsprechung eine Klage aus § 256 ZPO auch dann zugelassen, wenn ein Leistungsantrag möglich gewesen wäre (RGZ 129, 31, 34; Urteil des Senats BGHZ 28, 123, 126).
  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57
    Nach dem in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz dürfen gleichgelagerte Tatbestände, die aus der Natur der Sache und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit eine gleichartige Behandlung erfordern, nicht ohne ausreichenden Grund und ohne genügende Berücksichtigung der Forderungen der Gerechtigkeit ungleich behandelt werden (u.a. BGHZ 13, 265, 311 f; BVerfGE 3, 58, 135; 4, 219, 243 f).
  • BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57

    Zuteilung von Siedlungsland. Gleichheitssatz

    Auszug aus BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57
    Mindestens in einem solchen Falle ist es gerechtfertigt, der Körperschaft im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 3 Abs. 1 GG die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, die sie bei einer öffentlichrechtlichen Regelung hätte erfüllen müssen (BGHZ 29, 76 sowie Raiser JZ 1959, 407).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

  • BVerfG, 24.07.1953 - 1 BvR 293/52

    Sachgerecht können auch finanzielle Erwägungen sein

  • RG, 27.02.1934 - II 276/33

    1. Kann ein der Feststellung durch Urteil zugängliches Rechtsverhältnis auch dann

  • RG, 01.07.1938 - III 159/37

    Liegt eine nach § 256 ZPO. zulässige Klage auf Anerkennung einer Urkunde vor,

  • RG, 13.05.1930 - III 291/29

    1. Ist bei der Klage eines Volksschullehrers gegen den Preußischen Staat auf

  • BGH, 24.09.1959 - VII ZR 3/58

    Rechtsmittel

    Unter solchen Voraussetzungen ist eine Klage aus § 256 ZPO auch dann zulässig, wenn ein Leistungsantrag möglich gewesen wäre (RGZ 129, 31, 34; BGHZ 28, 123, 126; Urt. d. Sen. v. 2. Juli 1959 VII ZR 157/57).

    Dann kann für den Feststellungsantrag nichts anderes gelten; denn er hatte keinen anderen sachlichen Inhalt als eine solche Leistungsklage und wurde an deren Stelle nur im Hinblick auf die besonderen Umstände des Falles zugelassen (ebenso Urt. d. Sen. v. 2. Juli 1959 VII ZR 157/57).

    Deswegen stand sie der von den Klägern beanstandeten Änderung der Bedingungen nicht entgegen (ebenso Urt.d.Sen.v. 2. Juli 1959 VII ZR 157/57; vgl. ferner RGZ 93, 272, 280 zu § 6 EVO).

    In einem solchen Falle ist es, wie der Senat bereits in dem Urteil vom 2. Juli 1959 - VII ZR 157/57 - unter ähnlichen Voraussetzungen entschieden hat, gerechtfertigt, der beklagten Bundesbahn die gleichen Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 1 GG aufzuerlegen, die sie bei einer öffentlich-rechtlichen Regelung hätte erfüllen müssen (vgl. ferner BGHZ 29, 76 und Raiser, JZ 1959, 407).

  • BGH, 10.07.1969 - KZR 13/68

    Anspruch von Luftfahrtunternehmen gegenüber Flughafenunternehmer auf Benutzung

    Der Flughafenunternehmer beschränkt sich als öffentliches Unternehmen auf eine schlichtverwaltende Tätigkeit in privatrechtlichen Formen (vgl. Badura, Das Verwaltungsmonopol, S. 248 f; Huber, Wirtschaftsverwaltungsrecht 2. Aufl., 1. Bd. § 43, II 2 b S. 481 f und zur Verwaltung in privatrechtlichen Formen durch Körperschaften des öffentlichen Rechts: Siebert, Festschrift für Niedermeyer S. 215, 219; BGHZ 29, 76 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57] ; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1959 - VII ZR 3/58 und vom 2. Juli 1959 - VII ZR 157/57; BGHZ 33, 230, 233 [BGH 26.10.1960 - V ZR 122/59] ; 36, 155, 158 [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60] ; Badura JuS 1966, 17, 18 Anm. 3 und 4).
  • BGH, 07.11.1963 - VII ZR 189/61

    Kündigung eines Wiederaufbaudarlehens

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